Zum Inhalt springen
News
Start  › ... News

MWST: Anpassung Umsatzgrenze für Sport- und Kulurvereine sowie gemeinnützige Institutionen

25.11.2022
MWST: Anpassung Umsatzgrenze für Sport- und Kulurvereine sowie gemeinnützige Institutionen

Die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer befreit sind, ist vom Schweizer Parlament von 150 000 auf 250 000 Franken angehoben worden. Die Einführung ist ab dem 01.01.2023 gültig.

‹ Zur Liste