Die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer befreit sind, ist vom Schweizer Parlament von 150 000 auf 250 000 Franken angehoben worden. Die Einführung ist ab dem 01.01.2023 gültig.